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Corona, Kunst, Krise? – Landesregierungen unterstützen ihre Künstlerinnen und Künstler

Im Zuge der Pandemie haben sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen unterstützende Maßnahmen für den Erhalt des Kulturbetriebs beschlossen. Wie wirken sich die ökonomischen Verhältnisse und kulturpolitischen Impulse auf den Kunstbetrieb, und damit auf die Kunst selbst aus?

Die Corona-Krise, die Bundesregierung und die Künstler*innen

Mit der medial viel besprochenen „Kulturmilliarde“1 , die Mitte Juni 2020 von der Bundesregierung für die Kultur und Medienbranche beschlossen wurde, wurde der für das Haushaltsjahr 2020 knapp 2 Milliarden Euro betragende Etat von Monika Grütters, der Staatsministerin für Kultur und Medien, kurzfristig um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt. Diese enorme und bislang unvorstellbare Summe wurde zum internationalen Aushängeschild deutscher Politik in der pandemischen Krise: Hier werden die Künstler*innen nicht im Stich gelassen.

Doch werden bildenden Künstler*innen im Rahmen des von Grütters aufgelegten Programm „Neustart Kultur“ nur zu einem geringen Teil unterstützt.2 Die größte Marge wird für Corona-gerechte Umbaumaßnahmen von Kultureinrichtungen eingesetzt, mit dem Ziel auch in Zukunft den Publikumsbetrieb zu ermöglichen.

Deutlich wird auch an anderer Stelle, dass die Zielgruppe kunst- und kulturschaffender Akteure nicht im Zentrum der Unterstützungsmaßnahmen steht. Bereits zu Beginn der Corona-Krise forderte die Bundesregierung prekär arbeitende Kulturschaffende auf, über eine vereinfachte Zugangsoption Sozialhilfe, also Hartz IV, zu beantragen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung umfasst im Unterschied zu Hartz IV die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft. Üblicherweise werden die Kosten zur Unterkunft nur in begrenztem Umfang übernommen. Ein weiteres Zugeständnis an die Lebensrealität von Kleinstunternehmer*innen betrifft angespartes Vermögen, z. B. für bevorstehende betriebliche Investitionen, Alterssicherung oder ein Eigenheim, das in diesem Fall kein Hindernis für den Empfang von Sozialleistungen darstellt. In der Regel müssen Ersparnisse vor dem Bezug von Grundsicherung aufgebraucht sein. Die vereinfachten Zugangsregelungen gelten vorläufig vom 1. März bis zum 30. September 2020.3 4

Was Monika Grütters euphemistisch als „fast bedingungsloses Grundeinkommen“ bezeichnet5 , ist aus Perspektive der Kreativbranche ein Hohn. Denn was als vereinfachter Zugang beschrieben wird ist weiterhin in der Praxis extrem bürokratisch und umfasst für Freiberufler*innnen und Selbstständige ein knapp 60 seitiges juristisches Regelwerk, in dem unter anderem der Zuverdienst aus künstlerischer Tätigkeit eingeschränkt wird.6 Für viele ein echtes Ärgernis, denn ihnen wurde Berufsverbot auferlegt. Sie konnten ihren Beruf nicht ausüben, ohne Schulden auf sich zu nehmen – und dass obwohl es an Aufträgen nicht gemangelt hätte.

Ergänzend zum Sozialschutz Paket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde für Unternehmen und Solo-Selbstständige das Sofort-Hilfe-Programm des Bundes initiiert. Die Corona-Sofort-Hilfen des Bundes verfolgen das Ziel Wirtschaftsheld*innen zu unterstützen. Die wirtschaftsunterstützenden Maßnahmen des Bundes decken nur Betriebskosten ab. Da Bildende Künstler*innen jedoch in der Regel nur geringe Einkommen aus ihrer Tätigkeit erzielen, und daher nur geringe Betriebskosten haben, lohnte sich der Antrag in der Regel nicht.7

Künstler*innen erfahren Unterstützung von den Landesregierungen

Doch ist in Deutschland Kulturförderung weniger eine Angelegenheit der Bundesregierung als man als Laie erst einmal vermuten würde. Der Bund übernimmt circa 13% der Gesamtförderung, den Rest teilen sich die Bundesländer und die Kommunen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Unterstützungsprogramme für Kunstschaffende in der Corona-Krise enorm. Ungerecht erscheint es daher so manche*r Kreativen, dass der Wohnsitz über den Zugang zu Fördermöglichkeiten entscheidet. Ein Blick auf die unterschiedlichen Strategien von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, zeigt, dass die Unterschiede gravierend sind.

Rheinland-Pfalz bietet dort lebenden Kunstschaffenden das Projektstipendium in Höhe von 2000 Euro. Jede*r in Rheinland-Pfalz lebende Künstler*in konnte sich bis zum 15. September 2020 auf die Förderung bewerben. Insgesamt stellt das Land für die Stipendien 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Künstler*innen können ihre Professionalität durch verschiedene Kriterien nachweisen: Ausstellungstätigkeit, Einnahmen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit oder der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. 8

Vergleichbar mit dem rheinland-pfälzischen Projektstipendium ist das Arbeitsstipendium in Hessen. Eine Künstler*in mit Erstwohnsitz in Hessen hatte die Möglichkeit sich um eine einmalige Förderung in Höhe von 2000 Euro bewerben. Bis zum 21. August 2020 konnten sich ausschließlich Kunstschaffende mit Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bewerben. Dies sorgte für Unmut, denn nur ein Bruchteil der Kunstschaffenden ist in dieser versichert. Doch seit dem Stichtag ist auch antragsberechtigt, wer in den Jahren 2018 und 2019 Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit nachweisen kann. Bewerbungen waren bis zum 15. September 2020 möglich.9

Mit dem Paket Neustart Kultur hat man in Hessen nicht nur auf die Unterstützung von Kulturschaffenden in der Krise geachtet, sondern bereits Impulse für die Post-Lockdown-Zeit gesetzt. Zwischen dem 13. und dem 30. August 2020 konnten sich kreative Hess*innen auf ein Projektstipendium in Höhe von 5000 Euro bewerben. Insgesamt werden 1000 Stipendien für Einzelkünstler*Innen und 250 für Künstler*Innengruppen in Höhe von je 18 000 Euro vergeben. Das Gesamtfördervolumen für die Stipendien beträgt 9,5 Millionen Euro. Die Projektstipendien sind für Projekte konzipiert, die sich auf die Zeit in der Pandemie beziehen. Die Auswahl der Stipendiat*innen wird von einer Fachjury getroffen.

In Baden-Württemberg lebende Kunstschaffende haben die Möglichkeit einen Unternehmerlohn zu beantragen. Die Verdienstausfälle werden anhand der Einkünfte des Vorjahres nachgewiesen. So können gestaffelt bis zu 1180 € pro Monat als Lohn, zuzüglich zu den Betriebskosten, beantragt werden. Allerdings wird von Kunstschaffenden bemängelt, dass das Verfahren für Soloselbstständige nicht geeignet sei, denn die Anträge müssen von Wirtschaftsprüfer*Innen beantragt werden. Dieser muss die Klient*in bereits im Vorjahr betreut haben. Freiberufliche Künstler*innen erwirtschaften in der Regel zu geringe Einkünfte und leisten sich daher selten langfristig eine vereidigte Buchprüfer*in.

Auch in Baden-Württemberg wurde ein Impulsprogramm für das kulturelle Leben im Neuen Normal gestartet. „Kunst trotz Abstand“ hat ein Fördervolumen von 7,5 Millionen Euro. In Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen können Kunstschaffende neue Formate unter Corona-Bedingungen entwickeln. Kunstschaffende werden so indirekt gefördert, denn ihre künstlerische Arbeitsleistung kann durch im Rahmen der Förderung durch die Kultureinrichtung vergütet werden. Anträge können nur von Kultureinrichtungen gestellt werden. Eine Fachjury wählt die besten Projekte aus. Die letzte Antragsfrist endet am 4. Oktober 2020.10

Der „Kultur Sommer 2020“ mit einem Fördervolumen von 2,5 Millionen Euro war ähnlich konzipiert, unterstützt wurden kurzfristig kleinere Kulturveranstaltungen. Eine Bewerbung war bis zum 15. Juli möglich.

Diagnose: Werden bildende Künstlerinnen und Künstler in der Coronakrise im Stich gelassen?

Alle exemplarisch vorgestellten Landesregierungen haben überraschend kurzfristig große Budgets zur Unterstützung der Kulturszene zur Verfügung gestellt. Aber wie sich zeigt sind die Vergabeverfahren oftmals nicht an der Arbeitsrealität und den Existenzmodellen der Kreativen orientiert. Manchmal, wenn überhaupt, werden die Vergabekriterien erst zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht, obwohl die Probleme durch die Interessenverbänden bereits im Voraus angemahnt wurden. Beispielsweise war die Vergabe des Projektstipendium in Rheinland-Pfalz auch ursprünglich an eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gekoppelt. Diese Regelung wurde durch Drängen eines Künstlers ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gekippt und der Zugang so auch für andere Kunstschaffende in Rheinland-Pfalz wesentlich erleichtert.11

Als Betroffene fragt man sich, welche politische Strategie dahinter steckt. Im Vergleich der Programme wird deutlich, dass die Corona-Kulturhilfen nicht wie angekündigt die Unterstützung von Kunst und Kunstschaffenden zum Ziel haben, sondern den Wirtschaftsfaktor Kreativwirtschaft unterstützen. Ein nachweisbarer Ausfall von Einnahmen kann zum Teil gegenfinanziert werden, Möglichkeiten zur Vergütung von künstlerischer Arbeit in Institutionen wurden geschaffen An anderer Stelle greift man auf etablierte Verfahren zurück, die das Denkmodell Wirtschaftswettbewerb als Vorbild haben. Ob die Corona-Krise langfristig die Karten der Künstler*innenförderung neu mischt, sich alternative Konzepte einer breiten, nicht vorrangig auf Produkt und Gewinn angelegten Künstler*innenunterstützung abzeichnen, wie beispielsweise im rheinland-pfälzischen Modell, oder sich gar bundesweit gleichberechtigtere Zugangsmöglichkeiten zur Künstler*innenförderung abzeichnen, bleibt weiterhin einzufordern.

  1. Pressemitteilung Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte: Eine Milliarde Euro für die Kultur (17.6.2020), https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neustart-kultur-1761192), abgerufen 13.9.2020. []
  2. Hartlieb-Kühn, Carola: Diskussionen um die Kultur-Milliarde (7.6.2020), https://www.art-in-berlin.de/incbmeld.php?id=5398&fbclid=IwAR0CNOYYE__jF13ABs1MbaF2PriSNYBaGlWfizXqf1LFp5QLlikGV8QOMCo , abgerufen 13.9.2020. []
  3. Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Abfederung sozialer und wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Pandemie (28.5.2020), https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialschutz-Paket/sozialschutz-paket.html, abgerufen 13.9.2020. []
  4. Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): Antworten zum Sozialschutz-Paket (24.4.2020) https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Anworten-zugang-sgb2/faq-zugang-sgb2.html;jsessionid=E6744F6E2BD0E03B7920D01A47EE66C1.delivery1-replication, abgerufen 13.9.2020. []
  5. Hasselbeck, Kathrin: Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Corona-Hilfen. Wir tun alles damit es keine irreparablen Schäden gibt (25.3.2020), https://www.br-klassik.de/aktuell/news-kritik/monika-gruetters-ministerin-corona-hilfspaket-kultur-musiker-rettungsschirm-interview-100.html, abgerufen 13.9.2020. []
  6. Initiative Kulturschaffender in Deutschland: Betrachtung der Grundsicherung als Soforthilfemaßnahme für Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Unterhaltungsbranche (26.5.2020), https://www.initiative-kulturschaffender.de/wp-content/uploads/2020/05/IKiD-Betrachtung-zur-Grundsicherung_f_2020-05-27.pdf, abgerufen 13.9.2020. []
  7. Koalition freie Szene: Im Stich gelassen – Das Corona-Konjukturprogramm der Bundesregierung (5.6.2020), https://www.koalition-der-freien-szene-berlin.de/2020/06/05/pressemitteilung-im-stich-gelassen-das-corona-konjukturprogramm-der-bundesregierung/, abgerufen 13.9.2020. []
  8. https://www.fokuskultur-rlp.de []
  9. https://www.hkst.de/de/arbeitsstipendien/ []
  10. https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/Aktuelle_Ausschreibungen/Kunst_trotz_Abstand/FAQs_Kunst_trotz_Abstand_neu.pdf []
  11. Land verändert Kriterien für die Vergabe von Geld an Künstler, (7.8.2020) https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/vg-langenlonsheim-stromberg/windesheim/land-verandert-kriterien-fur-vergabe-von-geld-an-kunstler_22060655, abgerufen am 13.9.2020. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Line Krom (17. September 2020). Corona, Kunst, Krise? – Landesregierungen unterstützen ihre Künstlerinnen und Künstler. the ARTicle. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/uqtr


Line Krom

Als post-konzeptuelle Künstlerin untersucht Line Krom ökonomische Methoden und wirtschaftliche Konzepte auf ihren ästhetischen Gehalt. Sie verbindet Vorbilder aus der Arte Povera mit aktuellen gesellschaftlichen Diskursen von Prekariat, wachsender Armut und Komplizenschaft. Krom studierte Kunst- und Kulturwissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt, Bildende Kunst am Wimbledon College of Art in London und der Universität der Künste in Berlin. Ihre Arbeiten wurden in zahlreichen nationalen und internationalen Einzel- und Gruppenausstellungen gezeigt, unter anderem der L.A. Art Book Fair, Los Angeles, dem BronxArtSpace in New York und dem Jerwood Space in London. Jüngst war sie mit Einzelausstellungen im Neuen Kunstverein Gießen (2019) und im Frauen Museum Wiesbaden (2020) vertreten.

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